Warnamt B.

Nach Eintritt der Bundesrepublik Deutschland in die NATO wurden auch für den nicht militärischen Bereich Vorbereitungen für den Verteidigungsfall getroffen. Die zahlreichen Hilfsverbände und Organisationen, Beispiele: THW, ZB (Ziviler Bevölkerungsschutz), Rotes Kreuz usw., sollten zentral geführt werden.

Deutschland war dafür in 10 Warngebiete eingeteilt. Im niedersächsischen Bereich waren dies die Warngebiete II und III. Zur Steuerung aller Aktivitäten der zivilen Verteidigung war für jedes Warngebiet ein Warnamt eingerichtet. Bundesweit 40 Warndienst-Leitmeßstellen und ca. 1500 unbemannten Warndienst-Meßstellen, welche flächendeckend in Abständen von ca. 13 km im Bundesgebiet vorhanden waren arbeiteten den Ämtern zu. In den Warnämtern wurden alle Meldungen zur Luft- und ABC-Lage ausgewertet. Von dort sind auch die Luftschutz-Sirenen ausgelöst worden.

Um den Betrieb unter allen Umständen aufrecht erhalten zu können sind geräumige Bunkeranlagen entstanden, in welchen unter anderem hohe Räume mit Übersichtskarten zur Lagedarstellung vorhanden sind. Mitte der neunziger Jahre entfiel aufgrund der Entspannung zwischen Ost und West die Struktur des Warndienstes, die Warnämter wurden aufgelöst und die Einrichtungen in den Anlagen komplett abgebaut oder von Privatpersonen oder Vereinen übernommen worden.

Quelle: Relikte.com

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